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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
handfrei ist eine anbieterunabhängige Beratungsagentur. Wir wählen für Sie einen
KI-Telefonassistenten aus, richten ihn ein und betreuen ihn. Den Vertrag über die
Plattform selbst schließen Sie direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Was das für beide
Seiten bedeutet, steht in § 4.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Melanie Nitschke,
handfrei, Gröberweg 11, 82327 Tutzing (nachfolgend „handfrei") und ihren Auftraggebern
(nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Einrichtungs- und Betreuungsleistungen rund um
KI-gestützte Telefonassistenten und angrenzende Automatisierungen.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt handfrei nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn handfrei ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website von handfrei, insbesondere Preisangaben, sind unverbindliche
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein bindendes Angebot.
- Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhält der Kunde ein Angebot in Textform. Der Vertrag
kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder handfrei die Leistung
auf Wunsch des Kunden beginnt.
- Textform genügt für alle Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags, E-Mail eingeschlossen.
§ 3 Leistungen von handfrei
- Beratung und Systemwahl. handfrei analysiert die Anforderungen des Kunden
und spricht eine schriftliche, begründete Empfehlung für ein Assistenzsystem aus. Diese Leistung
ist für den Kunden kostenlos und begründet keine Abnahmepflicht.
- Einrichtung bis zum Go-Live. handfrei konfiguriert den ausgewählten
Assistenten: Gesprächsleitfäden, Sonderfälle, Weiterleitungs- und Eskalationsregeln, Anbindung
an vorhandene Software des Kunden, Kennzeichnung des Systems als KI, Bereitstellung der
Unterlagen zur Auftragsverarbeitung sowie eine begleitete Startphase von zwei Wochen und eine
Übergabedokumentation.
- Betreuung im Betrieb. Im laufenden Betrieb übernimmt handfrei die
Beobachtung der Gespräche, einen monatlichen Report, kleinere Anpassungen der Konfiguration
sowie die aktive Einbringung neuer Systemfunktionen. Der Umfang „kleinerer Anpassungen" und die
zugesagte Reaktionszeit ergeben sich aus dem Angebot.
- handfrei erbringt Beratungs- und Betreuungsleistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter
wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl gewonnener Termine, angenommener
Anrufe oder eingesparter Zeit, ist nicht geschuldet. Für die Einrichtung nach Absatz 2 gilt
das im Angebot beschriebene Ergebnis als vereinbarte Leistung.
- handfrei darf Erfahrungswissen aus der Betreuung anderer Kunden verwenden. Daten,
Gesprächsinhalte und vertrauliche Informationen des Kunden werden dabei nicht weitergegeben.
- handfrei kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.
§ 4 Verträge mit Plattformanbietern, Vergütung durch Dritte
- Der Vertrag über die Nutzung der Assistenzplattform kommt ausschließlich zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Plattformanbieter zustande. handfrei ist weder Anbieter noch Wiederverkäufer
dieser Leistung und schuldet deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Qualität nicht.
- Für die Plattform gelten die Bedingungen und Preise des jeweiligen Anbieters. Der Kunde
zahlt die Plattformgebühr direkt an diesen.
- handfrei erhält von einzelnen Plattformanbietern eine Vermittlungsvergütung, wenn der Kunde
über einen von handfrei bereitgestellten Link oder auf Empfehlung von handfrei einen Vertrag
schließt. handfrei legt dies offen. Dem Kunden entstehen dadurch keine höheren Kosten, als wenn
er sich unmittelbar beim Anbieter registriert.
- Die Empfehlung nach § 3 Abs. 1 erfolgt nach fachlichen Kriterien. Eine Vermittlungsvergütung
ist kein Auswahlkriterium.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt handfrei rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alles zur Verfügung, was
für die Leistung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere Ansprechpartner mit
Entscheidungsbefugnis, fachliche Auskünfte zu Abläufen und Sonderfällen, Zugänge zu den
betroffenen Systemen sowie erforderliche Freigaben Dritter.
- Der Kunde benennt eine Ansprechperson und eine Vertretung.
- Der Kunde prüft die von handfrei übergebenen Konfigurationen, insbesondere Gesprächsleitfäden
und Eskalationsregeln, vor dem Go-Live auf inhaltliche Richtigkeit. Fachliche Aussagen des
Assistenten gegenüber Anrufern verantwortet der Kunde.
- Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt,
verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der handfrei dadurch entsteht,
wird nach dem in § 6 genannten Stundensatz vergütet.
§ 6 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Ohne abweichende Vereinbarung gilt:
| Leistung | Preis |
| Beratung und Systemwahl | 0 EUR |
| Einrichtung bis Go-Live | 1.490 EUR einmalig |
| Betreuung im Betrieb | 99 EUR je Monat |
| Zusätzliche Leistungen und größere Umbauten | 120 EUR je Stunde, in angefangenen Stunden |
- handfrei wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Es wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Entfällt diese Voraussetzung, kommt die gesetzliche
Umsatzsteuer hinzu; handfrei teilt dies vorher in Textform mit.
- Die Einrichtungspauschale wird zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach dem
Go-Live fällig. Die Betreuungspauschale wird monatlich im Voraus berechnet.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
- Reise- und Auslagenkosten für Termine außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um 82327
Tutzing werden gesondert vereinbart.
- Plattformgebühren des Anbieters sind in diesen Preisen nicht enthalten (§ 4).
§ 7 Laufzeit und Kündigung der Betreuung
- Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund für handfrei liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden
Monatsbeträgen in Verzug ist.
- Nach Vertragsende übergibt handfrei dem Kunden auf Wunsch die aktuelle Konfiguration und die
Zugangsdaten, soweit sie sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden. Der Plattformvertrag des Kunden
(§ 4) bleibt von der Kündigung unberührt.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Verarbeitet handfrei im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden,
schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil der Einrichtungsleistung und wird nicht gesondert berechnet.
- Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für den Betrieb des Assistenten ist der Kunde. Ihm
obliegen insbesondere die Information der Anrufer, die Prüfung einer
Datenschutz-Folgenabschätzung und die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
handfrei unterstützt ihn dabei und stellt die technischen Unterlagen des gewählten Systems bereit.
- handfrei richtet den Assistenten so ein, dass Anrufer zu Gesprächsbeginn erkennen, dass sie
mit einem KI-System sprechen (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689). Gesprächsmitschnitte werden
nur eingerichtet, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und eine wirksame Rechtsgrundlage
dafür benennt.
- Die Verantwortung für die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten, insbesondere ärztlicher
Schweigepflicht und anwaltlichen Mandatsgeheimnisses, verbleibt beim Kunden.
§ 9 Nutzungsrechte
- An den für den Kunden erstellten Konfigurationen, Gesprächsleitfäden und Dokumentationen
erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes
Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
- Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Prüfschemata und Bausteine von handfrei bleiben deren
Eigentum. handfrei darf sie weiterhin für andere Kunden verwenden.
- Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte zum Zweck des Weiterverkaufs oder der
entgeltlichen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von handfrei in Textform.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich und
verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
- Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht
für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung
offengelegt werden müssen.
§ 11 Haftung
- handfrei haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen
Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet handfrei nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Aufträge und mittelbare Schäden.
- handfrei haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen der Plattform des
Anbieters (§ 4) und nicht für Fehler in Systemen des Kunden.
- Für Antworten des Assistenten gegenüber Anrufern haftet handfrei nicht, soweit sie auf
Angaben oder Freigaben des Kunden nach § 5 Abs. 3 beruhen.
- Der Kunde sichert seine Daten und Konfigurationen eigenverantwortlich, soweit die Plattform
dies zulässt.
§ 12 Referenznennung
handfrei darf den Kunden erst nach dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen und
dessen Kennzeichen dafür verwenden. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von
handfrei, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Erfüllungsort ist der Sitz von handfrei.
- Der Kunde kann Forderungen gegen handfrei nur mit deren Zustimmung abtreten. Aufrechnen darf
er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- handfrei ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung