← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. September 2026

handfrei ist eine anbieterunabhängige Beratungsagentur. Wir wählen für Sie einen KI-Telefonassistenten aus, richten ihn ein und betreuen ihn. Den Vertrag über die Plattform selbst schließen Sie direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Was das für beide Seiten bedeutet, steht in § 4.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Melanie Nitschke, handfrei, Gröberweg 11, 82327 Tutzing (nachfolgend „handfrei") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Einrichtungs- und Betreuungsleistungen rund um KI-gestützte Telefonassistenten und angrenzende Automatisierungen.
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt handfrei nicht.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn handfrei ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Website von handfrei, insbesondere Preisangaben, sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein bindendes Angebot.
  2. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhält der Kunde ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder handfrei die Leistung auf Wunsch des Kunden beginnt.
  3. Textform genügt für alle Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags, E-Mail eingeschlossen.

§ 3 Leistungen von handfrei

  1. Beratung und Systemwahl. handfrei analysiert die Anforderungen des Kunden und spricht eine schriftliche, begründete Empfehlung für ein Assistenzsystem aus. Diese Leistung ist für den Kunden kostenlos und begründet keine Abnahmepflicht.
  2. Einrichtung bis zum Go-Live. handfrei konfiguriert den ausgewählten Assistenten: Gesprächsleitfäden, Sonderfälle, Weiterleitungs- und Eskalationsregeln, Anbindung an vorhandene Software des Kunden, Kennzeichnung des Systems als KI, Bereitstellung der Unterlagen zur Auftragsverarbeitung sowie eine begleitete Startphase von zwei Wochen und eine Übergabedokumentation.
  3. Betreuung im Betrieb. Im laufenden Betrieb übernimmt handfrei die Beobachtung der Gespräche, einen monatlichen Report, kleinere Anpassungen der Konfiguration sowie die aktive Einbringung neuer Systemfunktionen. Der Umfang „kleinerer Anpassungen" und die zugesagte Reaktionszeit ergeben sich aus dem Angebot.
  4. handfrei erbringt Beratungs- und Betreuungsleistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl gewonnener Termine, angenommener Anrufe oder eingesparter Zeit, ist nicht geschuldet. Für die Einrichtung nach Absatz 2 gilt das im Angebot beschriebene Ergebnis als vereinbarte Leistung.
  5. handfrei darf Erfahrungswissen aus der Betreuung anderer Kunden verwenden. Daten, Gesprächsinhalte und vertrauliche Informationen des Kunden werden dabei nicht weitergegeben.
  6. handfrei kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.

§ 4 Verträge mit Plattformanbietern, Vergütung durch Dritte

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Assistenzplattform kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformanbieter zustande. handfrei ist weder Anbieter noch Wiederverkäufer dieser Leistung und schuldet deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Qualität nicht.
  2. Für die Plattform gelten die Bedingungen und Preise des jeweiligen Anbieters. Der Kunde zahlt die Plattformgebühr direkt an diesen.
  3. handfrei erhält von einzelnen Plattformanbietern eine Vermittlungsvergütung, wenn der Kunde über einen von handfrei bereitgestellten Link oder auf Empfehlung von handfrei einen Vertrag schließt. handfrei legt dies offen. Dem Kunden entstehen dadurch keine höheren Kosten, als wenn er sich unmittelbar beim Anbieter registriert.
  4. Die Empfehlung nach § 3 Abs. 1 erfolgt nach fachlichen Kriterien. Eine Vermittlungsvergütung ist kein Auswahlkriterium.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt handfrei rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alles zur Verfügung, was für die Leistung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, fachliche Auskünfte zu Abläufen und Sonderfällen, Zugänge zu den betroffenen Systemen sowie erforderliche Freigaben Dritter.
  2. Der Kunde benennt eine Ansprechperson und eine Vertretung.
  3. Der Kunde prüft die von handfrei übergebenen Konfigurationen, insbesondere Gesprächsleitfäden und Eskalationsregeln, vor dem Go-Live auf inhaltliche Richtigkeit. Fachliche Aussagen des Assistenten gegenüber Anrufern verantwortet der Kunde.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der handfrei dadurch entsteht, wird nach dem in § 6 genannten Stundensatz vergütet.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Ohne abweichende Vereinbarung gilt:
LeistungPreis
Beratung und Systemwahl0 EUR
Einrichtung bis Go-Live1.490 EUR einmalig
Betreuung im Betrieb99 EUR je Monat
Zusätzliche Leistungen und größere Umbauten120 EUR je Stunde, in angefangenen Stunden
  1. handfrei wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Entfällt diese Voraussetzung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; handfrei teilt dies vorher in Textform mit.
  2. Die Einrichtungspauschale wird zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach dem Go-Live fällig. Die Betreuungspauschale wird monatlich im Voraus berechnet.
  3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
  4. Reise- und Auslagenkosten für Termine außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um 82327 Tutzing werden gesondert vereinbart.
  5. Plattformgebühren des Anbieters sind in diesen Preisen nicht enthalten (§ 4).

§ 7 Laufzeit und Kündigung der Betreuung

  1. Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für handfrei liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug ist.
  4. Nach Vertragsende übergibt handfrei dem Kunden auf Wunsch die aktuelle Konfiguration und die Zugangsdaten, soweit sie sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden. Der Plattformvertrag des Kunden (§ 4) bleibt von der Kündigung unberührt.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Verarbeitet handfrei im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil der Einrichtungsleistung und wird nicht gesondert berechnet.
  2. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für den Betrieb des Assistenten ist der Kunde. Ihm obliegen insbesondere die Information der Anrufer, die Prüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. handfrei unterstützt ihn dabei und stellt die technischen Unterlagen des gewählten Systems bereit.
  3. handfrei richtet den Assistenten so ein, dass Anrufer zu Gesprächsbeginn erkennen, dass sie mit einem KI-System sprechen (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689). Gesprächsmitschnitte werden nur eingerichtet, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und eine wirksame Rechtsgrundlage dafür benennt.
  4. Die Verantwortung für die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten, insbesondere ärztlicher Schweigepflicht und anwaltlichen Mandatsgeheimnisses, verbleibt beim Kunden.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. An den für den Kunden erstellten Konfigurationen, Gesprächsleitfäden und Dokumentationen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
  2. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Prüfschemata und Bausteine von handfrei bleiben deren Eigentum. handfrei darf sie weiterhin für andere Kunden verwenden.
  3. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte zum Zweck des Weiterverkaufs oder der entgeltlichen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von handfrei in Textform.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
  2. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 11 Haftung

  1. handfrei haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet handfrei nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge und mittelbare Schäden.
  4. handfrei haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen der Plattform des Anbieters (§ 4) und nicht für Fehler in Systemen des Kunden.
  5. Für Antworten des Assistenten gegenüber Anrufern haftet handfrei nicht, soweit sie auf Angaben oder Freigaben des Kunden nach § 5 Abs. 3 beruhen.
  6. Der Kunde sichert seine Daten und Konfigurationen eigenverantwortlich, soweit die Plattform dies zulässt.

§ 12 Referenznennung

handfrei darf den Kunden erst nach dessen Zustimmung in Textform als Referenz nennen und dessen Kennzeichen dafür verwenden. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von handfrei, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von handfrei.
  4. Der Kunde kann Forderungen gegen handfrei nur mit deren Zustimmung abtreten. Aufrechnen darf er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  5. handfrei ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung